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Notwendigkeit
Bauschäden
Prüfung
Voraussetzungen
Messverfahren
Messgeräte
Messung
Lecks
Sollwerte
Vergleich
§ 5 (EnEV) Dichtheit, Mindestluftwechsel:

(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist. Dabei muss die Fugendurchlässigkeit außen liegender Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster Anhang 4 Nr. 1 genügen. Wird die Dichtheit nach den Sätzen 1 und 2 überprüft, ist Anhang 4 Nr. 2 einzuhalten.

(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist. Werden dazu andere Lüftungseinrichtungen als Fenster verwendet, müssen diese Anhang 4 Nr. 3 entsprechen.


Die Notwendigkeit der Luftdichtheit:
•Sicherstellen der Anforderungen der
Energie-Einspar-Verordnung (EnEV)
•Vermeidung von Bauschäden
•Höherer Wohnkomfort
•Besserer Schallschutz
•Höhere Luftqualität
•Verringerter Heizenergiebedarf
•Nachweis Ihrer Bauqualität
•Lokalisierung von Wärme-/Kältebrücken
•Verminderung des Wohlbefindens und der
Raumluftqualität durch Zugluft


Bauschäden durch Lecks:
Die Wassermengen die durch Konvektion transportiert werden sind wesentlich höher als die durch Dampfdiffusion, sogar wenn die Konstruktion diffusionsoffen ist.  Bauschäden infolge der Durchströmung von Lecks sind wesentlich häufiger als solche infolge von Dampfdiffusion.

In der kalten Jahreszeit dringt warme Luft durch die Undichtigkeiten in der Gebäudehülle nach außen und kühlt sich auf diesem Weg ab. Da warme Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann als kalte Luft, wird aufgrund der Abkühlung Kondensat  in der Baukonstruktion ausfallen.

Es entstehen feuchte Bereiche, die zu Schimmelpilzbildung führen und Bauschäden verursachen können.


Blower-Door-Prüfung:
Praktische Vorbereitung für:

•Einfamilienwohnhaus
•Mehrfamilienwohnhaus
•Reihenhaus
•Doppelhaus
•Bürogebäude
•Fabrik- u. Lagerhallen
•usw.


Voraussetzungen:
•Die äußere Gebäudehülle muss bereits luftdicht
geschlossen sein
•Alle Fenster, auch Dachflächenfenster, müssen bereits
eingebaut, sowie die Leibungen abgedichtet sein
•Alle angrenzenden, nicht beheizten Räume müssen
bereits mit Türen versehen sein
•Die Siphons der Sanitärstränge müssen mit Wasser
aufgefüllt sein
•Die innere Gebäudehülle muss ebenfalls abgedichtet
sein
•Einschubtreppe u. Eingangstüre sind bereits eingebaut,
bzw. müssen mit Folie geschlossen werden
•Heizungsanlagen sind innerhalb der zu prüfenden
Gebäudehülle – diese müssen während der Prüfung
abgeschaltet werden
•Unterlagen zur ausreichend genauen (ca. 1%)
Ermittlung des Netto-Volumens bzw. der Grundfläche
müssen vorhanden sein


Messverfahren + Meßgeräte:


Verfahren A:

"Abnahmemessung"
am Gebäude im Nutzungs-zustand auf Einhaltung der Forderungen EnEV bzw. DIN 4108-7. Messprotokoll und Zertifikat können als Anlage zum Energiebedarfsausweis
(§ 13 EnEV) genutzt werden.


Verfahren B:

"Prüfung der Gebäudehülle"
zum Aufspüren von Leckagen. Dieses Verfahren kann zur Kontrolle und Qualitätssicherung während der Bauphase genutzt werden.



Thermo-Anemometer



Weitere Geräte:

Nebelgenerator, -strömungsprüfer
Thermographiekamera
usw.



Messung:
Dazu wird mit dem in eine geöffnete Außentür oder Fenster eingebauten Blower-Door der Luftvolumenstrom [in m³/h] ermittelt, welcher bei dem Prüfdruck von +50 Pascal (Pa) (Überdruck) und -50 Pa (Unterdruck) durch die gesamten Fugen und Ritzen -ungeplant- irgendwo durch die Gebäudehülle strömt. Neben der Gesamtfläche aller dieser Leckagen ist auch deren Typ (punktförmig, linienförmig und flächig) sowie die Verteilung ein wichtiges Kriterium.

Bei Division dieses Volumenstroms [in m³/h] durch das Netto-Volumen [in m³] des zu prüfenden Gebäudes ergibt sich die Luftwechselzahl n50 [1/h] , bei Division durch die Netto-Grundfläche [in m²] die Luftwechselzahl w50 [m³/m² h]

Dazu werden -mit der ausreichenden Genauigkeit von
1 % - das Netto-Volumen und die Grundfläche des untersuchten Objekts benötigt.

Zur Erhöhung der Genauigkeit wird zunächst das Luftvolumen aus einer ganzen Messreihe bei unterschiedlich hohen Druckdifferenzen aufgenommen und von der Auswerte-software (z.B. BLT01 – Fa. LTM) aus einer Ausgleichsrechnung für 50 Pascal berechnet. Daraus ergeben sich (in der Regel um etwa 10 % unterschiedliche) separate Luftwechselzahlen für die Überdruck- und die Unterdruckmessung.

Die Luftwechselzahlen n50 bzw. w50 zum Vergleich mit den Normwerten werden schließlich als Mittelwert aus (mindestens) einer Überdruck- und einer Unterdruckmessung angegeben und erreichen eine Genauigkeit von typisch 5 % und besser.

Bei der Prüfung sind alle evtl. noch vorhandenen Leckagen, die nicht zur Gebäudehülle oder zum Nutzungszustand gehören, sorgfältig abzudichten, z.B. mit Klebeband oder Verstopfen.

* Pa ist das Zeichen für die Druckeinheit "Pascal".
(50 Pa entsprechen 5 mm Wassersäule)


Leckageschwachpunkte:
•Einschubtreppe
•Rollladenkasten, - Gurtwickler, Kurbelauslaß
•Fensteranschlüsse (Brüstungen,Leibungen)
•Fensterstöße an Ecken, Balkontüren
•Übergang Dampfbremse/Wände, Durchdringungen
•Steckdosen, Abzweigdosen, Strahlereinbau in GKBP
•Zählerplatz, Unterverteilerschränke
•Randdämmleisten Estrich
•Dachflächenfensteranschlüsse
•Sparren-, Pfetten-, Schwellenanschlüsse
•Spülkästen, Schraubdurchdringungen
•Dachdurchführungen
•Rohrleitungsführungen
•Kellertüre
•Haustüre
•Balkongeländeranschlüsse an Außenwand


Folgende Werte müssen erreicht werden:

Haustyp mit
-unabhängig von der Bauweise-

n50 DIN 4108-7 -volumenbezogen-

w50 DIN 4108-7 -flächenbezogen-

Passivhaus-Institut
-Empfehlung-
natürlicher Lüftung 3,00 7,50 nicht anwendbar
raumlufttechn. Anlagen
Toleranz-Zuschlag
1,00 + 0,50 2,50 + 1,25 nicht ausreichend
ohne Zuschlag
Passiv-Haus
"Null-Energiehaus"
keine Angabe keine Angabe n50 = 0,60
Wird der geforderte Grenzwert n50 überschritten, gilt das Gebäude als undicht (zuviel Konvektions-Wärmeverlust).



EnEV-Vergleich mit und ohne Luftdichtheitsprüfung:

Außenwand:

mit Dämmung

ohne Dämmung
mit Luftdichtheitsprüfung: 10,0 [cm] 0,035 [W/mK] 36,5 [cm] 0,11 [W/mK]
ohne Luftdichtheitsprüfung: 14,0 [cm] 0,035 [W/mK] 49,0 [cm] 0,11 [W/mK]

Kellerboden gegen Erdreich:
mit Luftdichtheitsprüfung: 7,0 [cm] 0,035 [W/mK]
ohne Luftdichtheitsprüfung: 10,0 [cm] 0,035 [W/mK]

Decke gegen Außenluft:
mit Luftdichtheitsprüfung: 12,0 [cm] 0,035 [W/mK]
ohne Luftdichtheitsprüfung: 12,0 [cm] 0,025 [W/mK]
Luftdichtheit


endet nicht mit der 5-jährigen Gewährleistung !!!



Die Unterlagen wurden mit freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt von:
Harald Blumenstock
Staatlich geprüfter Bautechniker
Gebäude-Energieberater (Uni Kassel)
Bahnhofstraße 6
74670 Forchtenberg
Tel. 0 79 47 / 91 03 - 12
Fax. 0 79 47 / 91 03 - 7
eMail: H.Blumenstock@architekt-moehler.de


Download der Powerpoint-Präsentation (503 KB)



Dipl.-Ing.(FH) Winfried Stadel
Baustatik - Energieberatung - Luftdichtigkeitsmessung