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Vor-Ort-Beratung
Was wird gefördert
Wer wird gefördert
Kosten
3 Phasen der Beratung
Anträge
Die am 01.02.2002 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung, die Einführung des Wärmebedarfsausweises für neue Gebäude und die verschärften Anforderungen der Heizungsanlagenverordnung machen deutlich, dass die Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Energieeinsparung vorangeht.

Die Weiterentwicklung bestehender und die Einführung neuer Technologien, Beratungs- und Finanzierungshilfen gehören zu dem Maßnahmekatalog der Regierung, auch unter dem Gesichtspunkt der Ausgabenminderung, um Energie einzusparen.

Das Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" soll mit Unterstützung von sachverständigen Experten helfen, wo und wie individuelle Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs ergriffen werden können.


Energiesparberatung vor Ort:
Die Energieberatung vor Ort ist eine wichtige Hilfe für Haus- und Wohneigentümer, die in die Energieeinsparung investieren wollen

z.B. durch

- Wärmedämmung
- Austausch der Heizungsanlage
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien



Was wird gefördert?
Die Beratung "Vor-Ort" wird dann gefördert, wenn Sie durch einen dazu besonders qualifizierten Ingenieur bzw. einer Ingenieurin vorgenommen werden. Förderungsfähig ist diese Beratung, wenn sie sich auf baulichen Wärmeschutz, die Heizungsanlagen-Technik sowie die erneuerbaren Energien bezieht.

Weitere Förderungs-Voraussetzungen sind, dass die Gebäude, auf die sich die Beratung beziehen soll

- sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden

- vor dem 01.01.1984 bzw. in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989 ihre Baugenehmigung bekommen

- überwiegend, d.h. mehr als zur Hälfte der Gebäudefläche, zu Wohnzwecken genutzt werden



Wer wird gefördert?

Anspruch auf eine Energiespar-Beratung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- und Wohnungseigentümer, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass alle erforderlichen Daten über den Zustand der Heizungsanlage und die bauliche Beschaffenheit des Gebäudes erhoben werden können.


Auch selbständige Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft und des Agrarbereiches sind anspruchsberechtigt, sofern ihre Umsätze eine bestimmte Höhe nicht überschreiten.


Alle gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Einrichtungen


Ausgeschlossen sind alle Unternehmen des öffentlichen Rechts


Ausgeschlossen sind weiterhin alle Objekte, die in den letzten 8 Jahren bereits Gegenstand einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Vor-Ort-Beratung waren


Die Kosten der Vor-Ort-Beratung:
Da eine Beratung zur Energieeinsparung auch im gesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Zuschuss an den Beratungskosten.

Maximale Höhe des Beratungskosten-Zuschusses:

Objekt-
typen

1

Anzahl der
Wohneinheiten

2

Maximale
zuschussfähige
Beratungskosten
(ohne USt) 3

Maximale Höhe
des Beratungs-
kosten-
Zuschusses 4
A Ein-/Zwei-
familienhaus
450 Euro 300 Euro
B bis 6 WE 600 Euro 320 Euro
C bis 15 WE 850 Euro 340 Euro
D bis 30 WE 1100 Euro 360 Euro
E bis 60 WE 1.350 Euro 380 Euro
F bis 120 WE 1.600 Euro 400 Euro
Erläuterungen:
Eigenanteil = Beratungskosten - Zuschuss + Umsatzsteuer
Der Zuschuss wird vom Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn beantragt und auch an ihn ausgezahlt.

Wichtig:

Anträge können von Beratern längsten bis zum 31.12.2004 gestellt werden.


Die 3 Phasen der Energieeinspar-Beratung vor Ort:
In dem Vertrag zwischen Beratungsempfänger und Berater verpflichtet sich der Berater:


den Ist-Zustand des Gebäudes zu erfassen (inkl. der heizungstechnischen Gegebenheiten)


einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht zu erstellen


die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Kostenersparnis mit dem Beratungsempfänger mündlich zu erläutern

Sie als Beratungsempfänger/in stellen dem Berater, soweit vorhanden, die kompletten Bauunterlagen zur Verfügung.

mehr... zu den 3 Phasen


Anträge und Verfahren:
Den Antrag auf einen Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung reicht der Berater beim Bundesamt für Wirtschaft ein. Dort wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über Ihren Antrag entschieden.

Adresse:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 411
Frankfurter Str. 29-35
65760 Eschborn

Tel. 06196/908-211, -400 oder -403
Fax 06196/908-800
E-Mail: bundesamt@bafa.de






Dipl.-Ing.(FH) Winfried Stadel
Baustatik - Energieberatung - Luftdichtigkeitsmessung