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Die Energieberatung vor Ort ist eine wichtige Hilfe für Haus- und Wohneigentümer,
die in die Energieeinsparung investieren wollen
z.B. durch

- Wärmedämmung
- Austausch der Heizungsanlage
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
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Phase 1: Erhebung des Ist-Zustandes |
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Die Aufgabe des Beraters ist es den Ist-Zustand sowohl des Gebäudes als auch der
Heizungsanlage darzustellen und auszuwerten.
Zweck der Erhebung ist es, alle Schwachstellen an Gebäudehülle und Heizungsanlage
aufzuspüren und aufzulisten.

Der Berater muss
1. den Ist-Zustand des Gebäudes erfassen:
dazu gehören:
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allgemeine Gebäudedaten notieren (Haustyp, Baujahr Wohnfläche, Wohneinheiten,...)

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das Gebäude wärmetechnisch einstufen (Außenwandflächen, Dachflächen, Innenwandflächen,
Außenflächen beheizter Räume, Innenwandflächen zu beheizten und unbeheizten Gebäudeteilen,...)

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genaue Angaben über das Volumen des Gebäudes machen (zur Ermittlung des
Lüftungswärme-Bedarfs des Hauses)

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 dabei sind offensichtlich unkontrollierte
Lüftungswärmeverluste zu erfassen
2. den Ist-Zustand der Heizungsanlage selbst zu erfassen:
dazu gehören:
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Grunddaten der Anlage (Typ, Nennleistung, Wirkungsgrad...)

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Daten über den Wärmeerzeuger (Schornsteinfegerprotokoll)

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bisherige Energieverbräuche

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Zustand der Abgasanlage und des Verteilernetzes

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offensichtliche Schwachstellen im gesamten Heizungssystem

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Phase 2: Anfertigung des schriftlichen Beratungsberichtes |
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er muss folgende Punkte enthalten:
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die Grunddaten des Gebäudes

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den energetischen Ist-Zustand von Gebäude und Heizungsanlage

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die energetischen Schwachstellen

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die Warmwasserbereitung

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Vorschläge zu Energieeinspar-Maßnahmen

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Möglichkeit zum Einsatz erneuerbarer Energien

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Vergleich des Energiebedarfs vor und nach der Durchführung der Energiespar-Maßnahmen

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Vergleich Schadstoff-Emissionsraten vor und nach der Durchführung der Energiespar-Maßnahmen

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die Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energieeinspar-Maßnahmen

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Darstellung der wichtigsten Ergebnisse in Tabellenform

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Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse (Empfehlungen)

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Wichtig:

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Der Beratungsbericht muss anbieterunabhängig sein

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allen vorgeschlagen Maßnahmen müssen die anerkannten Regeln der Technik zugrunde liegen

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Phase 3: Das persönliche Beratungsgespräch |
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Neben der Aushändigung des Beratungsberichtes gehört es zu den Pflichten des Beraters den
Inhalt des Berichtes mit Ihnen als Beratungsempfänger persönlich zu besprechen.
Dabei werden die vorgeschlagenen Energiespar-Maßnahmen im einzelnen erörtert.
z.B.
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wie Sie die Vorschläge am besten und kostengünstigsten umsetzen können

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welche Förderungsprogramme es gibt und wie Sie die entsprechenden Ansprechpartner finden können

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eine ausführliche Beantwortung all Ihrer Fragen und Hilfestellung auch z.B. bei einer gewünschten Erweiterung des Maßnahmekataloges

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